Gemeinsame Presseerklärung der Neuwieder Fußballvereine zur 26. Corona-Bekämpfungsverordnung
Seit Sonntag, den 12.09.2021, gilt die neue Corona-Bekämpfungsverordnung. Soweit so gut dachte man zunächst. Ist ja schließlich nicht die erste Corona-Bekämpfungsverordnung mit der sich die Vereine auseinandersetzen müssen. Was haben die Fußballvereine in den letzten anderthalb Jahren an verschiedenen Regelungen erlebt und mussten dies kurzfristig umsetzen. Training zu zweit, Training mit 5 Kindern auf dem gesamten Spielfeld, Training ohne Körperkontakt, Testpflicht für Trainer und vieles mehr. All das haben die Ehrenamtlichen der verschiedenen Vereine teilweise über Nacht umgesetzt, um den Kindern das Fußballspielen, in welcher Form auch immer, zu ermöglichen. Es wurden die neuen gesetzlichen Bestimmungen studiert, Hygienekonzepte geschrieben, Trainingspläne mehrmals umgeändert etc., um auf die jeweiligen Gegebenheiten zur reagieren. Jetzt zu den Regelungen der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung:Im § 12 Absatz 1 wird der Trainings- und Spielbetrieb für den Amateurbereich geregelt. Hierbei ist festgelegt, dass bei Stufe 1 - die übrigens auch gelten würde, wenn alle drei Leitindikatoren bei Null lägen – maximal 25 Nicht-Immunisierte Personen am Spielbetrieb teilnehmen können.…